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LIEFERANTENKODEX

Lieferantenkodex der Maximator GmbH


Einleitung

Wir haben uns im Rahmen unserer Menschenrechtsstrategie hohe Standards im Hinblick auf die Wahrung der Menschenrechte und Schonung der Umwelt gesetzt und erwarten diese auch von unseren Geschäftspartnern.

In diesem Lieferantenkodex haben wir die Erwartungen und Anforderungen an unsere Geschäftspartner hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte und Schonung der Umwelt sowie die Achtung der geltenden Gesetze und Regelungen sowie ethischer Grundsätze formuliert.

Der Lieferantenkodex ist für sämtliche Lieferanten und Zulieferer (nachfolgend „Geschäftspartner“) verbindlich, die eine Geschäftsbeziehung zu uns unterhalten. Die Geschäftspartner verpflichten sich auch, die von Ihnen einzuhaltenden Erwartungen und Anforderungen im Rahmen des Zumutbaren an ihre Lieferanten weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass deren Einhaltung angemessen kontrolliert wird.


Grundlagen der Anforderungen

Unsere Anforderungen zur Achtung der Menschenrechte, der Rechte von Arbeitnehmern und ihren Interessenvertretungen und zur Schonung der Umwelt, stützen sich auf insbesondere auf die
international anerkannten Rahmenwerke:


I. Grundsätzliche Anforderungen


Allgemeines

Die Einhaltung der in diesem Lieferantenkodex dargelegte Anforderungen ist wesentlich für jede Geschäftsbeziehung mit unseren Geschäftspartnern.

Wir erwarten daher, dass unsere Geschäftspartner ihre Geschäfte mit Integrität und unter Einhaltung aller geltenden Gesetze durchführen und die in diesem Lieferantenkodex niedergelegten Anforderungen und Prinzipien umsetzen. Ferner erwarten wir, dass die unsere Geschäftspartner sicherstellen, dass diese Anforderungen und Prinzipien auch in der gesamten Lieferkette der Geschäftspartner umgesetzt werden.

Die Einhaltung dieses Lieferantenkodexes ist ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung, ob wir eine Geschäftsbeziehung eingehen oder fortsetzen.

Durch Unterzeichnung dieses Lieferantenkodexes verpflichten sich unsere Geschäftspartner, diese Bedingungen in der Geschäftsbeziehung mit uns einzuhalten.


Einhaltung der Gesetze

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, alle geltenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetze in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit, Arbeit und Umwelt einzuhalten.

Soweit lokale Branchenstandards und/oder internationalen Richtlinien strenger sind als die vor Ort geltenden Gesetze, sind diese strengeren Anforderungen von unseren jeweiligen Geschäftspartnern einhalten.


Grundsatzerklärung

Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, eine Erklärung über die sozialen, ethischen und ökologischen Standards, die in dem jeweiligen Unternehmen einzuhalten sind, zu erstellen.


Menschenrechtsbeauftragter

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie einen Menschrechtsbeauftragten oder vergleichbaren Beauftragten ernennen, der der Geschäftsführung berichtet und die Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit, Arbeit und Umwelt entwickelt.


Managementsysteme

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich zur Einführung und Aufrechterhaltung zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme und -standards verwenden (z. B. ISO 9001 und 14001).


II. Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards


Verbot von Kinderarbeit

Es darf keine Form der Kinderarbeit im Sinne der oben genannten Übereinkommen bei unseren Geschäftspartnern geben. Unsere Geschäftspartner haben ihre Arbeitgeberpraktiken mindestens nach den vorgenannten ILO-Übereinkommen auszurichten.

Kinder dürfen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Ihre Würde ist zu respektieren und ihre Sicherheit sowie Gesundheit darf nicht beeinträchtigt, sondern muss durch geeignete Maßnahmen geschützt werden.


Verbot von Zwangsarbeit

Es darf weder Zwangs- oder Pflichtarbeit noch jegliche Form der Sklaverei, einschließlich moderner Formen der Sklaverei und Menschenhandel, geben. Unsere Geschäftspartner richten ihre Arbeitgeberpraktiken mindestens nach den ILO-Kernarbeitsnormen aus. Sämtliche Arbeitsverhältnisse unserer Geschäftspartner gründen immer auf Freiwilligkeit und können unter Einhaltung einer angemessenen Frist gekündigt werden.


Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen und Streikrecht

Unsere Geschäftspartner stellen sicher, dass das Recht der Beschäftigten auf Bildung von Arbeitnehmervertretungen, auf Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen und ihr Streikrecht, im Rahmen der jeweils anwendbaren Rechtsnormen, anerkannt werden. Weder die Gründung, der Beitritt zu noch die Mitgliedschaft in einer nach dem jeweilig anwendbaren Recht anerkannten Gewerkschaft dürfen als Grund für ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen oder Vergeltungsmaßnahmen genutzt werden.

Die Beschäftigten unserer Geschäftspartner können sich jederzeit im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben organisieren. Unsere Geschäftspartner stellen ferner sicher, dass sich die Beschäftigten offen und regelmäßig mit der Unternehmensleitung entsprechend den jeweils anwendbaren Rechtsnormen in Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen über die Arbeitsbedingungen austauschen können.


Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung

Unsere Geschäftspartner stellen sicher, dass Chancengleichheit bei unseren Beschäftigten, frei von jeglicher Diskriminierung, gewährleistet ist und keine Diskriminierung oder unbegründete Ungleichbehandlung, etwa aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Abstammung, Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung, politischer, sozialer oder gewerkschaftlicher Betätigung, sexueller Identität und Orientierung, physischer und/oder psychischer Einschränkungen oder Alter, geduldet wird.


Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Unsere Geschäftspartner gewährleisten als Arbeitgeber Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Einklang mit den jeweils anwendbaren Rechtsnormen. Ferner etablieren unsere Geschäftspartner Prozesse, mit dem Ziel eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zur Vermeidung betriebsbedingte Unfälle und Erkrankungen, zu erreichen. Unsere Geschäftspartner werden insbesondere ihre Beschäftigten über bekannte Gefährdungen sowie Maßnahmen zur Risikominimierung aufklären, ausreichende Qualifikationsmaßnahmen zur Prävention von betriebsbedingten Unfällen und Erkrankungen, zu erster Hilfe und zum Brandschutz, durchführen sowie geeignete Schutzausrüstung und Sicherheitsbekleidung zur Verfügung stellen.


Arbeitszeiten

Die Arbeitszeit bei unseren Geschäftspartnern muss den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben und Branchenstandards entsprechen.


Vergütungen und Leistungen

Unsere Geschäftspartner bezahlen ihren Beschäftigten einen angemessenen Lohn, mindestens in Höhe des nach dem jeweils anwendbaren Recht festgelegten Mindestlohns. Bei der Vergütung sind die Lebenshaltungskosten sowie die Leistungen der sozialen Sicherheit in dem jeweiligen betreffenden Land angemessen zu berücksichtigen, um den Beschäftigten und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen.


Menschenrechte

Unsere Geschäftspartner etablieren für einen adäquaten Schutz der Menschenrechte der Beschäftigten in ihren Unternehmensgrundsätzen, -richtlinien und Verfahrensanweisungen die dafür erforderlichen Prozesse. Den Mitarbeitern ist uneingeschränkter Zugang zu fairen und transparenten Beschwerdeverfahren zu ermöglichen.


III. Umweltschutz


Wir nehmen die Verantwortung, die wir als Wirtschaftsunternehmen für die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit unserer Produkte und unserer Produktion sehr ernst und erwarten das dies auch von unseren Geschäftspartnern. Unsere Geschäftspartner verpflichten sich daher zu Energieeffizienz und Klimaschutz und ergreifen geeignete Maßnahmen um kontinuierlich, nachhaltige Lösungen zu entwickeln und zu einer kontinuierlichen Reduktion der Umweltauswirkungen und der Einhaltung der Umweltschutzgesetze und -regeln.

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich dazu, den Einsatz fossiler Brennstoffe soweit wie möglich zu minimieren und die CO2-Emissionen möglichst gering zu halten. Hierzu ergreifen unsere Geschäftspartner angemessene Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen, zur Wiederverwendung von Materialien, zur Rückführung wiederverwerteter Abfallprodukte in die Wiederverwertung, zur Einschränkung von Geschäftsreisen und zum Einkauf von recycelten und umweltfreundlichen Materialien.

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich geeignete und angemessene Maßnahmen für die sichere Trennung, Handhabung, Lagerung, Beförderung, Verwendung/Wiederverwendung und Beseitigung von Abfällen zu ergreifen.

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich geeignete und angemessene Maßnahmen zur Minimierung des Wasserverbrauchs sowie zur nachhaltigen Nutzung und Wiederverwendung von Wasser zu ergreifen.

Zum Schutz natürlicher Ökosysteme verpflichten sich unsere Geschäftspartner im Rahmen der jeweils anwendbaren Vorschriften biologische Vielfalt im Rahmen der Lieferkette anzustreben, die ohne Abholzung und Entwaldung auskommt.


IV. Korruptionsbekämpfung, Handelskontrolle, Geldwäschebekämpfung


Korruptionsbekämpfung

Unsere Geschäftspartner lehnen jegliche Art von Korruption strikt ab und stellen sicher, dass Dritten keine Zahlungen zur Bestechung angeboten oder diese entgegengenommen werden.

Unsere Geschäftspartner leisten keine Zuwendungen an Amtsträger oder ihnen gleichgestellte Personen, insbesondere auch nicht, um routinemäßige Amtshandlungen zu beschleunigen, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf die Vornahme der Amtshandlung besteht.


Handelskontrolle

Grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten unterliegen unterschiedlichen nationalen und internationalen Verboten, Beschränkungen, Genehmigungsvorbehalten und sonstigen Überwachungsmaßnahmen. Die export- und importrechtlichen Bestimmungen werden bei dem Import und Export von Produkten und Dienstleistungen von unseren Geschäftspartnern geprüft und eingehalten.


Geldwäschebekämpfung

Unsere Geschäftspartner stellen im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit sicher, dass die geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.

Die Identität potentieller Kunden und Geschäftspartner ist daher gründlich zu prüfen und umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Transparenz der Geschäftsbeziehung zu gewährleisten.


V. Schutz vertraulicher Informationen und Datenschutz


Vertrauliche Informationen und geistiges Eigentum

Unsere Geschäftspartner stellen sicher, dass vertrauliche Informationen (wie technisches Know-How) und geistiges Eigentum sachgerecht und gesetzeskonform sorgfältig geschützt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Unabhängig davon, wie solche Informationen geschaffen, kommuniziert oder gespeichert werden, verpflichten unsere Geschäftspartner ihre Mitarbeiter, sie gegen unbefugte Offenlegung zu schützen, ihre unsachgemäße Zerstörung oder Änderung zu verhindern, den Zugang dazu und die Verfügbarkeit aufgrund geschäftlicher Anforderungen sicherzustellen.


Datenschutz

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich bei dem Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere deren Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder sonstige Nutzung, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen einzuhalten und die personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten sowie sonstigen Dritten zu schützen.


VI. Fairer und freier Wettbewerb


Unsere Geschäftspartner bekennen sich zum fairen und freien Wettbewerb, der durch die geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze geschützt wird und halten diese ein.

Insbesondere treffen unsere Geschäftspartner keine Vereinbarungen oder stimmen sich über Verhaltensweisen mit Wettbewerbern ab, die eine Verhinderung oder Einschränkung des freien Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Dies gilt nicht nur für schriftlich vertraglich festgehaltene Vereinbarungen, sondern auch für mündliche Absprachen. Unsere Geschäftspartner treffen daher keine geheimen Absprachen mit Wettbewerbern und tauschen auch keine Geschäftsgeheimnisse mit Wettbewerbern aus, soweit hierfür nicht ein legitimer Grund besteht. Gleiches gilt auch für den Empfang von Informationen von Wettbewerbern.


VII. Interessenkonflikte


Unsere Geschäftspartner treffen ihre geschäftlichen Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von den persönlichen Interessen oder Beziehungen beeinflussen.


VIII. Transparenz


Unsere Geschäftspartner werden auf Anfrage Informationen über ihre Lieferketten offenlegen, soweit wir diese zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen benötigen, um Risiken für die Einhaltung der in diesem Lieferantenkodex bestimmten Anforderungen bei unseren Geschäftspartnern zu identifizieren und zu minimieren. Unsere Geschäftspartner sind zudem verpflichtet, entsprechende Offenlegungspflichten auch ihren Zulieferern entlang der Lieferkette aufzugeben.


Umsetzung des Lieferantenkodex


I. Überprüfung und Bewertung

Unseren Geschäftspartnern ist bekannt, dass wir die Einhaltung der in diesem Lieferantenkodex aufgeführten Anforderungen, insbesondere vor der Vergabe von neuen Aufträgen, mit geeigneten und angemessenen Mitteln überwachen und überprüfen müssen und stimmen derartigen Maßnahmen ausdrücklich zu. Unsere Geschäftspartner treffen hierzu geeignete und angemessene Maßnahmen, um uns Überprüfungen zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen zu ermöglichen. Diese Überprüfungen erfolgen während der Geschäftsbeziehung in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen. Die Überprüfungen können auch von einem beauftragten Dritten durchgeführt werden.

Sollten wir im Rahmen der Überprüfungen Risiken in Bezug auf die in diesem Lieferantenkodex aufgeführten Anforderungen feststellen, ist unser Geschäftspartner verpflichtet, die festgestellten oder drohenden Verletzungen der Anforderungen im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und auf eigene Kosten zu beheben.


II. Anzeige von Verstößen (Hinweisgebersystem)

Die Einhaltung der in unserem Unternehmenskodex festgeschriebenen Verhaltensgrundsätze, gesetzlicher Vorschriften sowie interner Regeln hat für uns oberste Priorität. Unser Unternehmenserfolg basiert maßgeblich auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten zu erfahren und dieses zu unterbinden.

Deshalb betreiben wir ein vertrauliches Hinweisgebersystem. Hinweise können direkt und anonym an uns übermittelt werden. Wir versichern, keinerlei Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von allen Personen, die zu Untersuchungen bei MAXIMATOR beitragen, werden nicht toleriert.

Unsere Geschäftspartner richten auch für ihr Unternehmen ein geeignetes Beschwerdeverfahren ein, über das Bedenken hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte, des Umweltschutzes und der Geschäftsethik von eigenen Beschäftigten und potenziell betroffenen Dritten anonym, vertraulich und ohne Konsequenzen gemeldet werden können. Zudem verpflichten sich die Geschäftspartner, diese Verpflichtung auch an ihre Zulieferer entlang der Lieferkette weiterzugeben


III. Folgen bei Verletzungen des Lieferantenkodex

Werden die in diesem Lieferantenkodex niedergelegten Anforderungen von unserem Geschäftspartner verletzt oder droht dies unmittelbar, sind wir berechtigt, unverzüglich geeignete und angemessene Maßnahmen zur Verhinderung, Beendigung der Verletzung oder Minimierung ihres Ausmaßes zu ergreifen.

Der betroffene Geschäftspartner wird in diesem Fall ebenfalls unverzüglich alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Verletzung zu verhindern, beenden oder ihr Ausmaß zu minimieren.

Kann die Verletzung nicht unmittelbar verhindert oder beendet werden, wird der Geschäftspartner ein Konzept zur Beendigung und Minimierung der Verletzung erstellen und umsetzen.

Soweit Anhaltspunkte für eine Verletzung der menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Anforderungen des Lieferantenkodexes in der vorgelagerten Lieferkette bestehen, wird der Geschäftspartner an einer Risikoanalyse mitwirken und angemessene Präventionsmaßnahmen ergreifen.

Bei Verstößen eines Geschäftspartners gegen die Anforderungen dieses Lieferantenkodex, werden wir angemessene Maßnahmen zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung ergreifen, die bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung reichen können.


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­ ed.rotamixam(ta)ofni

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